Urheberrecht & Medienrecht an Schulen

Medienrecht: Kopieren in Schulen – Was ist erlaubt? KMS vom 12.6.2023

Am 12.6.2023 gab es ein neues KMS zum Thema Urheberrecht an Schulen (VI.7-BH1300-3.51 327): „Durch das Auslaufen des Gesamtvertrages Vervielfältigungen an Schulen vom 20.12.2018 war der Abschluss eines Folgevertrages notwendig, um den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die rechtssichere Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in analo-ger und digitaler Form zu ermöglichen.“ (S. 1).

In aller Kürze:

Kopien aus Zeitungen oder Zeitschriften (print, online) sind unter den üblichen Konditionen weiter möglich. Das Presseportal kann als zusätzliches Angebot von Schulen genutzt werden.

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