Am 12.6.2023 gab es ein neues KMS zum Thema Urheberrecht an Schulen (VI.7-BH1300-3.51 327): „Durch das Auslaufen des Gesamtvertrages Vervielfältigungen an Schulen vom 20.12.2018 war der Abschluss eines Folgevertrages notwendig, um den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die rechtssichere Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in analo-ger und digitaler Form zu ermöglichen.“ (S. 1).
In aller Kürze:
Kopien aus Zeitungen oder Zeitschriften (print, online) sind unter den üblichen Konditionen weiter möglich. Das Presseportal kann als zusätzliches Angebot von Schulen genutzt werden.
Weitere hilfreiche Links zum Thema:
- Ein Überblick für Schulen und (angehende) Lehrkräfte: Handreichung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Schulbuchkopie: Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erklärt auf dieser Website alle Fragen zur Verwendung von Büchern und Kopien in der Schule.
- Sehr informative Seite zum Medienrecht allgemein von Johannes Philipp, vormals tätig an der ALP Dillingen: https://paddelhannes.de/medpaed/medienrecht/