Ein KI-generiertes Bild zeigt eine Lehrkraft, welche mit einem Schüler an einem Tablet arbeitet

Medienkompetenz an der Förderschule – mehr als nur Gefahren erkennen

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Lehrkräfte, die von Künstlicher Intelligenz erzeugte Inhalte prüfen und verantworten, müssen entsprechende Unterrichtsmaterialien zwar nicht kennzeichnen, in der Diagnostik gelten jedoch enger gefasste Regeln (siehe unser Beitrag Der EU AI Act an Förderschulen). Damit wird deutlich: Bevor Lehrkräfte KI-generierte Inhalte im Unterricht einordnen können, müssen sie selbst über ausreichende Medienkompetenz verfügen. Das wirft eine grundsätzlichere Frage auf, die weit über KI hinausgeht: Was bedeutet Medienkompetenz eigentlich – und was heißt das konkret für den Unterricht an der Förderschule?

Was ist Medienkompetenz? Zwei Blickwinkel

In der Medienpädagogik hat sich das Modell von Dieter Baacke als Grundlage etabliert. Er unterscheidet vier Dimensionen:

  • Medienkritik – Medieninhalte reflektiert einordnen können. Beispiel: ein KI-generiertes Bild von einem echten Foto unterscheiden lernen.
  • Medienkunde – wissen, wie Medien grundsätzlich funktionieren. Beispiel: verstehen, dass ein Chatbot Wahrscheinlichkeiten berechnet und keine „Wahrheiten“ liefert.
  • Mediennutzung – Medien sicher und zielgerichtet bedienen können. Beispiel: sich sicher in der schuleigenen Lernplattform bewegen.
  • Mediengestaltung – mit Medien selbst etwas erschaffen. Beispiel: ein eigenes kurzes Erklärvideo zu einem Unterrichtsthema produzieren.

Diese vier Dimensionen prägen bis heute die meisten schulischen Medienkonzepte. Sie greifen jedoch zu kurz, wenn eine weitere, oft übersehene Dimension fehlt: die Genussfähigkeit, wie sie Norbert Groeben in sein Modell der Medienkompetenz aufgenommen hat. Gemeint ist die Fähigkeit, Medien auch einfach mit Freude zu erleben – einen Film, ein Hörspiel oder ein Spiel genießen zu dürfen, ohne dass jede Mediennutzung sofort kritisch hinterfragt oder didaktisch aufgeladen wird. Diese Ergänzung ist gerade im schulischen Kontext wichtig: Ein rein bewahrpädagogischer Blick, der Medien vor allem als Gefahrenquelle behandelt, verliert schnell den Anschluss an die tatsächliche Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler. Erst im Zusammenspiel beider Modelle wird sichtbar, dass Medienkompetenz Schutz, Wissen, Können und Freude gleichermaßen umfasst.

Besonderheiten im sonderpädagogischen Kontext

An der Förderschule lassen sich die genannten Modelle nicht ohne Weiteres 1:1 übertragen. Standardisierte Medienkonzepte und -materialien gehen häufig von einem Entwicklungs- und Abstraktionsniveau aus, das nicht für alle Förderschwerpunkte passt. Zudem ist die Bandbreite an der Förderschule deutlich größer als an Regelschulen: Eine Schülerin oder ein Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung benötigt einen anderen Zugang zu Medienkritik als eine Schülerin oder ein Schüler mit Förderschwerpunkt Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung. Hinzu kommt, dass Medienkompetenz im sonderpädagogischen Kontext eng mit Fragen der Barrierefreiheit und der Unterstützten Kommunikation verknüpft ist: Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler sind digitale Medien nicht nur Lerngegenstand, sondern zugleich notwendiges Hilfsmittel zur Teilhabe – etwa über Vorlesefunktionen, Symbolsysteme oder Sprachausgabe. Medienkompetenzförderung an der Förderschule bedeutet daher immer auch, die vier Baacke-Dimensionen und die Genussfähigkeit nach Groeben individuell zu übersetzen, statt sie unverändert aus Konzepten für Regelschulen zu übernehmen. Genau das zeigt sich in der Praxis, etwa daran, dass der Medienführerschein Bayern eigens für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung angepasst wurde.

Verankerung im schulischen Medienkonzept

Medienkompetenzförderung wirkt nur dann nachhaltig, wenn sie nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte abhängt, sondern verbindlich im schulischen Mediencurriculum verankert ist. Nur so ist sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler über die Jahrgangsstufen hinweg kontinuierlich gefördert werden – unabhängig davon, welche Lehrkraft gerade unterrichtet. Das ISB stellt hierzu eine Handreichung bereit, die die drei Säulen eines Medienkonzepts beschreibt: Mediencurriculum, Fortbildungsplanung und Ausstattungsplan. Medienkompetenz ist damit kein isoliertes Unterrichtsthema, sondern Teil der schulischen Gesamtentwicklung.

Praxisbeispiele aus den Förderschwerpunkten

Wie sich die Dimensionen von Baacke und Groeben konkret im Unterricht zeigen, hängt stark vom jeweiligen Förderschwerpunkt ab. Ein einheitlicher Zugang funktioniert nicht – die folgenden Beispiele zeigen, wie Medienkompetenz an unterschiedliche Förderbedarfe angepasst werden kann:

Förderschwerpunkt Lernen: Schülerinnen und Schüler vergleichen anhand einfacher, wiederkehrender Prüffragen ein KI-generiertes Bild mit einem echten Foto („Wirken die Hände natürlich? Stimmen Schatten und Licht?“). So werden Medienkritik und Medienkunde in kleinen, wiederholbaren Schritten eingeübt, statt abstrakt vermittelt zu werden.

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Anstelle einer theoretischen Einheit zu Datenschutz üben Schülerinnen und Schüler das Anlegen eines eigenen Fotoalbums auf dem Tablet – mit klaren, gleichbleibenden Handlungsschritten: Foto machen, im Ordner ablegen, entscheiden, ob und mit wem es geteilt wird. Mediengestaltung und Medienkritik werden dadurch konkret erfahrbar.

Förderschwerpunkt Sprache: Schülerinnen und Schüler erstellen mit einer App eine eigene kurze Hörgeschichte oder ein Erklärvideo zu einem Unterrichtsthema. Das fördert Mediengestaltung und zugleich aktiv die Sprachproduktion; die Genussfähigkeit zeigt sich im Stolz auf das fertige eigene Produkt.

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Anhand realer Konflikte in Klassenchats wird gemeinsam erarbeitet, wie Nachrichten wirken können und wie ein respektvoller Umgang aussieht. Medienkritik wird so direkt mit sozial-emotionalem Lernen verzahnt, statt isoliert unterrichtet zu werden.

Die Aufgabe der Lehrkräfte: kontinuierliche Weiterbildung

Medienkompetenz zu vermitteln setzt voraus, dass Lehrkräfte selbst über aktuelles medienpädagogisches und technisches Wissen verfügen. Anders als viele andere Unterrichtsinhalte verändert sich dieses Feld fortlaufend: Neue Plattformen, neue Apps und – wie der EU AI Act zeigt – neue rechtliche Rahmenbedingungen erfordern eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema. Fortbildung ist damit keine einmalige Vorbereitung, sondern eine dauerhafte Aufgabe im Berufsalltag. Das gilt umso mehr an der Förderschule, wo medienpädagogisches Wissen zusätzlich für die jeweiligen Förderschwerpunkte passend übersetzt werden muss. Die Fortbildungsplanung ist daher folgerichtig eine der drei Säulen jedes schulischen Medienkonzepts – und die im Folgenden genannten Angebote bieten hierfür konkrete Einstiegs- und Vertiefungsmöglichkeiten.

Weiterführende Materialien und Ansprechpartner

Lehrkräfte müssen die Vermittlung von Medienkompetenz nicht allein bewältigen. Folgende Angebote bieten bereits erprobtes, konkret einsetzbares Material für den Förderschulkontext:

Bei Fragen zur Umsetzung an Ihrer Schule steht Ihnen die medienpädagogische Beratung der Beratung digitale Bildung gerne zur Verfügung.