IT-Infrastrukur

Aktuelle Förderprogramme bis Ende 2026

Bis der 4-Säulen-Zuschuss am 1. Januar 2027 startet, laufen die bisherigen Förderprogramme weiter. Für zwei davon gibt es in diesem Herbst wichtige Fristen.

Lernen mit mobilen Endgeräten (SchulMobE)

Leihgerätepool | Digitalisierung | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Die Förderrichtlinie zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) unterstützt Schulaufwandsträger bei zwei Beschaffungsarten:

  • Leihgeräte für die überwiegende Nutzung durch Schülerinnen und Schüler: Festbetrag bis zu 350 € pro Gerät
  • Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal: bis zu 1.000 € pro Gerät inkl. Verwaltungskostenpauschale

Seit Juni 2026 wurden die Budgets beider Bereiche um rund 50 % erhöht. Außerdem wurden die beiden Bereiche gegenseitig geöffnet: Restbudget aus einem Bereich kann jetzt auch für Geräte im jeweils anderen Bereich verwendet werden. Zweitanträge sind möglich.

Fristen für Schulaufwandsträger:

  • Beschaffung und Lieferung der Geräte bis 31. Dezember 2026 abschließen
  • Meldung von Mittelverbrauch und Übertragsbedarf bis 15. Januar 2027 an schulmobe@stmuk.bayern.de
  • Antrag nach erfolgter Beschaffung spätestens bis 31. März 2027

Wartungs- und Pflegezuschuss

Wartungs- und Pflegezuschuss | Technische Wartung und Pflege | Digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Seit 2025 unterstützt der Freistaat Bayern alle kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der digitalen Bildungsinfrastruktur – über gesetzlich geregelte Pauschalbeträge pro Schülerin und Schüler. Verbescheidung und Auszahlung erfolgen durch das Landesamt für Schule digital über das Portal sat:las.

Zur Orientierung, was der Zuschuss abdeckt:

Abgedeckt durch den ZuschussNicht abgedeckt (andere Finanzierung nötig)
Geräteverwaltung/MDM, Backup-Software, Fernwartung, Virenscanner, Ticketsysteme, IT-Administrationspersonal, externe DienstleisterFirewall- und Serverlizenzen (gelten als Investition), Office-Lizenzen, Software für den Unterricht (z. B. Classroom-Management)

Wichtig für private Förderschulen: Diese Kosten sind seit 2025 durch den Zuschuss (in doppelter Höhe) abschließend abgegolten. Ein zusätzlicher Kostenersatz über das Einzelbelegverfahren ist für diese Positionen nicht mehr möglich.

Kontakt: www.las.bayern.de/schulfinanzierung/wartungs_pflegezuschuss.html, E-Mail: satlas@las.bayern.de

Medien- und KI-Budget

Medien- und KI-Budget | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Medien- und KI-Budget unterstützt Schulaufwandsträger bei der Beschaffung digitaler Bildungsmedien, insbesondere KI-basierter Anwendungen: digitale Lehr- und Lernplattformen, Lern- und Übungsapps, Anwendungen zur Lernbegleitung und Lernstandsanalyse sowie Sprachmodelle (LLMs). Nicht förderfähig sind Office-Anwendungen, Schulverwaltungssoftware, MDM-Systeme sowie reine Cloudspeicher- und Kommunikationsdienste.

Frist für Schulaufwandsträger: Das Programm endet am 31. Dezember 2026. Anträge sind letztmalig bis 31. Oktober 2026 möglich – pro Schulaufwandsträger ein Antrag jährlich für alle zugehörigen Schulen.

Fragen zum Förderverfahren beantwortet der Support des Landesamts für Schule: satlas@las.bayern.de

4-Säulen-Zuschuss ab 1. Januar 2027

Der 4-Säulen-Zuschuss ist der neue, dauerhafte gesetzliche Rahmen für die staatliche Beteiligung an der Finanzierung schulischer IT-Ausstattung. Er ersetzt ab 2027 die bisherigen, befristeten Förderprogramme durch eine feste jährliche Pauschale pro Schülerin und Schüler.

Der wichtigste Unterschied zu bisherigen Förderprogrammen

Es gibt künftig keine Förderanträge und keine Verwendungsnachweise mehr. Stattdessen erhalten Schulaufwandsträger eine feste Pro-Schüler-Pauschale, über deren Verwendung sie innerhalb der Zweckbindung „digitale Bildungsinfrastruktur“ selbst entscheiden. Das Kultusministerium beschreibt vier Grundprinzipien:

  • Transparent – Schulaufwandsträger können vorab abschätzen, wie viel sie erhalten und warum.
  • Flexibel – die Mittel können dort eingesetzt werden, wo und wofür sie gebraucht werden.
  • Planbar – sowohl kleine Ersatzbeschaffungen als auch größere Investitionen lassen sich damit finanzieren.
  • Bedarfsgerecht – die Pauschalen berücksichtigen schulartspezifische Bedarfe.

Die vier Säulen im Überblick

SäuleBereichLöst ab
1Gebäude-Digitalinfrastruktur (Netzwerk, digitales Klassenzimmer, WLAN)
2Mobile Endgeräte für Schülerinnen, Schüler und LehrkräfteSchulMobE
3Digitale Bildungsmedien und KI-AnwendungenMedien- und KI-Budget
4Wartung und Pflege der IT-Infrastrukturbereits seit 1.1.2025 in Kraft, bleibt bestehen

Pauschalbeträge für Förderschulen

Die folgenden Beträge stehen seit dem Gesetz vom 8. Mai 2026 fest. Sie gelten pro Schülerin/Schüler und Haushaltsjahr für öffentliche Schulen und werden künftig jährlich an die Preisentwicklung in Bayern angepasst:

SchulartSäule 1Säule 2Säule 3
Förderzentrum, Jgst. 1–694,16 €94,78 €6,67 €
Förderzentrum, Jgst. 7–1094,16 €140,29 €15,08 €
Realschule zur sonderpädagogischen Förderung100,83 €66,52 €13,11 €
Berufliche Förderschule161,17 €83,14 €10,84 €

Säule 4 (Wartung und Pflege) wird separat berechnet und bereits seit 2025 ausgezahlt (siehe oben, Abschnitt „Wartungs- und Pflegezuschuss“).

Private Förderschulen: Zuschlag statt Einzelbelegverfahren

Für Träger privater Förderschulen und Schulen für Kranke gelten die gleichen Pauschalen, multipliziert mit einem gesetzlich festgelegten Zuschlag:

SäuleMultiplikator
1 – Gebäude-Digitalinfrastruktur× 1,667
2 – Mobile Endgeräte (Realschule z. sonderpäd. Förderung)× 1,208
2 – Mobile Endgeräte (übrige Förderschularten)× 1,491
3 und 4 – Medien/KI sowie Wartung/Pflege× 2,0

Damit deckt die Pauschale rechnerisch 100 % des Bedarfs einer vergleichbaren öffentlichen Schule ab. Das bisherige Einzelbelegverfahren nach Art. 34a BaySchFG entfällt damit ab 2027 für die Bereiche Gebäude-Infrastruktur, Endgeräte, digitale Medien und Wartung/Pflege.

Wichtig zu wissen

  • Die Pauschale ist eine Berechnungsgrundlage, kein Rechtsanspruch: Schulen können daraus keine konkrete Ausstattung einfordern. Die tatsächliche Ausstattung wird weiterhin vor Ort zwischen Schule und Schulaufwandsträger besprochen.
  • Innerhalb der Säulen 1–3 sind die Mittel flexibel: zwischen den drei Säulen verschiebbar und über mehrere Jahre ansparbar. Säule 4 (Wartung/Pflege) ist davon ausgenommen – hier ist nur das Ansparen über Jahre möglich.
  • Wer schon 2025 oder 2026 investiert, muss darauf nicht warten: Diese Investitionen werden ab 2027 automatisch über die laufende Pauschale gegengerechnet.
  • Die erste Auszahlung erfolgt im Herbst/Frühherbst 2027, auf Basis der amtlichen Schuldaten des dann abgelaufenen Schuljahres 2026/27.

Rechtsgrundlage: Art. 5 BaySchFG und Art. 30 BaySchFG (Gesetz vom 8. Mai 2026, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9/2026). Hinweis: Die neuen Absätze zu den Säulen 1–3 sind im konsolidierten Gesetzestext erst ab Inkrafttreten am 1. Januar 2027 sichtbar.

Informations- und Dialogkampagne im Oktober 2026

Damit alle Schulen und Schulaufwandsträger mit dem gleichen Wissensstand in den Ausstattungsdialog vor Ort starten, informieren das Kultusministerium und die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen im Oktober 2026 landesweit über den 4-Säulen-Zuschuss.

TerminFormatZielgruppe
Donnerstag, 22. Oktober 2026Landesweiter Livestream (Auftakt)Alle Schulen und Schulaufwandsträger
26.–29. Oktober 2026Webinar je Regierungsbezirk (ca. 45 Minuten)Alle Schulen und Schulaufwandsträger
26.–29. Oktober 2026 (im Anschluss)Regionale Austauschtreffen vor OrtSchulen und Schulaufwandsträger der jeweiligen Region

Die Veranstaltungen liefern reine Information und Orientierung. Der eigentliche Ausstattungsdialog – zwischen der einzelnen Schule und ihrem Schulaufwandsträger – findet danach direkt vor Ort statt.

Empfehlung: Nutzen Sie die Zeit bis Oktober, um das eigene Medienkonzept und die Ausstattungsplanung zu aktualisieren. So kann der Dialog nach der Kampagne direkt konkret werden. Bei Fragen unterstützen die Informationstechnische Beratung (iBdB) und die Fachberatung IT.

Verwaltungs- und Standardsoftware: Wer zahlt was?

Für Schulverwaltungssoftware, IT-Verwaltungswerkzeuge und Microsoft 365 gelten eigene Regeln. Sie fallen nicht unter den 4-Säulen-Zuschuss, weil dieser nur unterrichtlich genutzte Ausstattung abdeckt.

Software / WerkzeugFinanzierung
SchulManager, Untis, Eltern-/Infoportale, dienstliche E-Mail-Adressen, IT der Schulleitung und des SekretariatsLaufender Schulaufwand (bei privaten Förderschulen über die Budgetierung, i. d. R. 80–100 %)
Geräteverwaltung/MDM, Backup, Fernwartung, Virenscanner, TicketsystemeWartungs- und Pflegezuschuss (Säule 4)
Microsoft 365Nicht erstattungsfähig – kein notwendiger Schulaufwand, da die BayernCloud Schule mit Drive, Messenger und Office-Funktionen kostenfrei zur Verfügung steht
IT der Trägerverwaltung (außerhalb der Schule)Weder Schulaufwand noch 4-Säulen-Zuschuss

Für Rückfragen zur Einordnung einzelner Anschaffungen steht die zuständige Fachberatung IT zur Verfügung.

Neu ab Herbst 2026: Ergänzend zum bisherigen Verfahren informiert der Freistaat ab Oktober 2026 alle Schulen und Schulaufwandsträger über den neuen 4-Säulen-Zuschuss, der die Finanzierung der digitalen Ausstattung ab 2027 grundlegend vereinfacht. Details siehe Abschnitt „4-Säulen-Zuschuss ab 1. Januar 2027″ weiter unten.

Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-436

  • Der Zugang zu Verwaltungsnetzwerken ist besonders zu schützen, während im Unterrichtsnetz die Verfügbarkeit im Vordergrund steht und differenzierte Nutzungskonzepte erforderlich sind.
  • Schulen müssen eine umfassende Nutzungsordnung für IT und Internet festlegen, rechtliche und technische Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben beachten und regelmäßig auf Aktualität prüfen.
  • Die Verwendung privater Endgeräte, externer Datenträger und digitaler Kommunikations- sowie Kollaborationstools ist unter bestimmten Auflagen und Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Haftungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten und Urheberrechte, sind detailliert geregelt und binden sowohl Schüler, Eltern als auch das Schulpersonal ein.

System- und Anwenderbetreuung

 BayMBl. 2025 Nr. 244 – Verkündungsplattform Bayern

  • Jede staatliche Schule bestellt eine pädagogische Systembetreuerin oder einen Systembetreuer, unterstützt durch ein Team aus Lehrkräften, je nach Ressourcenlage.
  • Die Systembetreuerin bzw. der Systembetreuer leitet das Team, koordiniert Aufgaben und stimmt sich mit der Schulleitung ab.
  • Die Betreuung der BayernCloud Schule (ByCS) ist regelmäßig Teil des Aufgabenbereichs

Aufgaben

1. Organisatorisch-koordinierende Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung von Schulleitung und Gremien (z. B. Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragte).
  • Unterstützung bei der Erstellung von Regelungen zur IT-Nutzung, Datenschutz und Sicherheit.
  • Mitwirkung bei Beschaffung und Verwaltung von IT-Systemen und Anwendungen.
  • Organisation von Zugängen zu IT-Ressourcen und Einbindung externer Unterstützungsangebote.
  • Etablierung interner Unterstützungsstrukturen (z. B. Onboarding, Anleitungen)

2. Pädagogisch-didaktische Aufgaben

  • Beratung bei der Nutzung digitaler Bildungsmedien und Anwendungen.
  • Unterstützung bei der Integration digitaler Lehr-Lern-Szenarien in den Unterricht.
  • Bindeglied für Fachschaften und Gremien bei der digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung.
  • Organisation und Durchführung schulinternen Fortbildungen zu Digitalisierungsthemen.

3. Technisch-unterstützende Aufgaben (First-Level-Support)

  • Unterstützung bei der Integration von Endgeräten in die IT-Infrastruktur.
  • Bereitstellung von Informationsmaterial für Nutzer.
  • Anlaufstelle bei technischen Problemen, Koordination der Störungsbeseitigung.
  • Meldung und Nachverfolgung von Fehlern an die technische IT-Administration.
  • Lösung kleinerer technischer Störungen.

Abgrenzung zur technischen IT-Administration

Die technische IT-Administration (Second-/Third-Level-Support) liegt in der Verantwortung der Schulaufwandsträger (z. B. durch IT-Administratoren oder externe Dienstleister). Lehrkräfte der System- und Anwenderbetreuung übernehmen keine darüber hinausgehenden technischen Aufgaben.

Schulnetz

Die Akademie Dillingen bietet mit regelmäßigen Schulnetzkursen Fortbildungsangebote für die Systembetreuung.

Votum – IT Mindestanforderungen

Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen veröffentlicht regelmäßig aktualisiert Empfehlungen für Schulen.

Die Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen.

Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen | mebis Magazin

Datensicherheit

Datensicherheit und Datenschutz an Schulen | Digitalisierung | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Die DSGVO ist für Schulen in Bayern verbindlich und reglementiert den Umgang mit personenbezogenen Daten im Schulalltag.
  • Schulen dürfen personenbezogene Daten nur auf Grundlage klarer Rechtsgrundlagen oder mit wirksamer Einwilligung verarbeiten – Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz sind zentrale Prinzipien.
  • Die Schule ist datenschutzrechtlich verantwortlich, inklusive ihrer Organe, und muss die Einhaltung der Vorschriften organisatorisch sicherstellen.
  • Bei Datenverarbeitungen durch Dritte (z. B. IT-Dienstleister) ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO notwendig.
  • Datenschutzverletzungen müssen unverzüglich gemeldet und dokumentiert werden – es bestehen Informations- und Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen.

Siehe auch: Handreichung für den Datenschutz an Schulen

Weitere IT Themen

  • Multifaktor Authentifizierung in der BayernCloud Schule mit dem iPad
    Ab Februar sollten sich alle Lehrkräfte ein Verfahren zur Multifaktor Authentifizierung für sensible Anwendungen in der BayernCloud Schule einrichten. Dazu kann man seit dem Update 18.2 auch die Passwörter App auf dem iPad (sogar auf dem gleichen Gerät) verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der zweite Faktor bei Bedarf automatisch über die sichere Anwendung eingetragen
  • Sensible Daten in der BayernCloud Schule verwalten mit Multifaktor-Authentifizierung (MFA)
    Sensible Daten benötigen höhere Sicherheitsstandards. Noten, Gutachten, Förderpläne oder Prüfungsergebnisse dürfen nicht ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen online geteilt, verwaltet oder bearbeitet werden. Ab dem 30.9.2024 erhält die BayernCloud Schule mit der optionalen Multifaktor-Authentifizierung (MFA) für Lehrkräfte ein einfaches Verfahren, mit dem der benötigte Sicherheitsstandard hergestellt werden kann. Der Zweite Faktor kann dann mit einer entsprechenden kostenlosen
  • Private Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch nutzen
    Trotz der inzwischen vorhandenen Versorgung mit Lehrerdienstgeräten, kann es vorkommen, dass Lehrkräfte private Endgeräte für schulische Zwecke nutzen wollen. Da hier unter Umständen besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet werden muss dies bei der Schulleitung angezeigt werden. Das notwendige Verfahren wurde jetzt vereinfacht: Folgende zentralen Elemente wurden beibehalten: neu ist: Weitere Hinweise findet man auf der
  • Orientierungsrahmen Künstliche Intelligenz in der Schule (z. B. ChatGPT)
    Das StmUK hat im April 2023 einen Orientierungsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schulen, insbesondere für KI-Textgeneratoren veröffentlicht. Es werden sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen und Risiken, die mit ihrer Nutzung einhergehen können betont. Der Rahmen wurde von Experten aus der schulischen Praxis erstellt und steht auf der Homepage des Staatsministeriums
  • Europäischer DNS Dienst mit integriertem Jugenschutzfilter dns0.eu startet
    Ein DNS-Filter ist von großer Bedeutung für eine Schule, da er den Zugang zu unangemessenen oder gefährlichen Websites blockiert und somit die Sicherheit und Integrität des Netzwerks gewährleistet. Er hilft auch, den Schülern den Fokus auf ihre Arbeit und das Lernen zu erleichtern, indem er die Ablenkung durch unangemessene Inhalte verhindert. Darüber hinaus kann ein
  • Votum 2022 veröffentlicht
    Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen veröffentlicht regelmäßig aktualisiert Empfehlungen für Schulen. Die Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen. Hier findet sich das Votum 2022.
  • KMBeK Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang wurde veröffentlicht
    Am 27.7.2022 wurden auf der Verkündungsplattform die Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen veröffentlicht. BayMBl. 2022 Nr. 436 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) Hier finden sich nun an den aktuellen Bedürfnissen der Schulen orientierte Vorgaben, unter anderem zu Themen, wie Grundregeln zur Nutzung Aufsichtspflicht und Haftung Schulnetz Nutzungsordnung Datensicherheit und Datenschutz Medienrecht Jugendschutz Urheberrecht Außerdem findet man
  • Datenschutz: Muster für Nutzungsordnungen und Einverständniserklärungen
    Arbeitet man an der Schule mit digitalen Medien, stellt sich schnell die Frage, wie deren Einsatz datenschutzkonform umsetzbar ist. Hier finden Schulen in Bayern Muster für Nutzungsordnungen und Einverständniserklärungen.
  • Strahlenbelastung durch WLAN in der Schule
    Immer mehr Schulen nutzen die Gelegenheit und statten ihre Klassenzimmer mit einer zeitgemäßen Netzwerkinfrastruktur aus. Dazu gehört in vielen Fällen auch die Nutzung mobiler Endgeräte duch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Deshalb werden auch aktive Netzwerkkomponenten, wie WLAN Access Points, in Klassenzimmern angebracht. Wie sieht es denn hier mit der Strahlenbelastung und einer möglichen Gesundheitsgefährdung
  • Computerraum Steuerung mit Open Source Software Veyon
    Veyon ist eine freie und quelloffene Software zum Beobachten von Computern und Verwalten von Klassenräumen, die unter Linux und Windows läuft. Mit Veyon haben Sie immer die volle Kontrolle über Ihren Klassenraum. Sie können alle Computerbildschirme in einer Icon-Ansicht sehen und mit nur einem Klick auf einzelne Computer zugreifen. Screenshots von Computern können ebenfalls mit
  • IT-Infrastruktur
    Dieser Beitrag beschreibt die Aufgaben und Ansprechpartner:innen für die Systembetreuer:innen an Förderschulen in Oberbayern.