Private Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch nutzen
Trotz der inzwischen vorhandenen Versorgung mit Lehrerdienstgeräten, kann es vorkommen, dass Lehrkräfte private Endgeräte für schulische Zwecke nutzen wollen. Da hier unter Umständen besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet werden muss dies bei der Schulleitung angezeigt
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