Richtlinienänderungen und Informations- und Dialogkampagne im Förderprogramm DigitalPakt Schule

Um die Abrufung der Gelder im Förderprogramm DigitalPakt Schule zu beschleunigen, hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) einige Erleichterungen vorgenommen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen skizziert werden.

1. Informations- und Dialogkampagne zum DigitalPakt Schule

Derzeit befindet sich die Planung einer großen Informations- und Dialogkampagne zum DigitalPakt Schule in vollem Gange. Noch im Herbst 2021 (vorausstl. November) soll für alle IT- und Förderexperten von Träger und Schule ein Angebot zur Verfügung stehen.

Ziel ist die Unterstützung bei Planung und Antragsstellung durch Keynotes und workshopähnliche Veranstaltungen. Ihr Träger und die Schule werden vom StMUK in den nächsten Wochen eingeladen und erhalten dazu weitere Informationen.

2. Erleichterungen durch Richtlinienänderung dBIR

Das StMUK hat einige Veränderungen und Verinfachungen auf den Weg gebracht, um die Sachaufwandsträger bei der Umsetzung der Maßnahmen im DigitalPakt Schule 2019-2024 zu unterstützen.
Im Wesentlichen enthält die Richtlinienänderung folgende Erleichterungen:

  1. Verlängerung des Antrags- und des Bewilligungszeitraums
    Anträge auf Förderung nach dBIR können nun bis spätestens 30.06.2022 gestellt werden. Der Zeitraum, in dem verbindliche Lieferungs- und Dienstleistungsverträge geschlossen werden können, endet neu am 16.05.2024.
  2. Eröffnung von Teilauszahlungen
    Angesichts der zum Teil beachtlichen Maßnahmenumfänge und Finanzierungsbedarfe werden wir zusätzlich die Teilauszahlung vor Verwendungsnachweis für bereits fällige Ausgaben zulassen. Damit gelangen die Finanzhilfen schneller zu Ihnen und umfangreiche Vorfinanzierungen durch die Schulaufwandsträger entfallen. Dies entlastet die (kommunalen) Haushalte und schafft höhere Planungssicherheit.
  3. Zusätzliches Förderbudget für regionale Maßnahmen
    Die IT-Landschaft befindet sich im Umbruch: Zentrale bzw. cloudbasierte Dienste spielen eine immer größere Rolle und bisher lokale Infrastrukturen werden in größeren Einheiten zusammengeführt. Dies erleichtert ganz wesentlich die (zentrale) Administration und verbessert die Leistung, Sicherheit und Service-Qualität. Für Schulaufwandsträger, die diesen zukunftsweisenden Weg beschreiten, stellen wir zusätzliche 40 Mio. € zur Verfügung, die bis zur Erschöpfung der Mittel zusätzlich in regionale IT-Strukturen investiert werden können.
  4. (Weitgehender) Verzicht auf die technischen Mindestkriterien
    Die Qualitätssicherung ist unser gemeinsames Anliegen und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit der Investitionen. Dafür haben wir die Förderung bislang an die technischen Mindestkriterien aus dem „Votum“ geknüpft. Die Erfahrung zeigt uns aber, dass wir hierbei zu einer größeren Flexibilität kommen müssen, da individuelle Konstellationen die Anwendung landesweit identischer Kriterien erschweren. Sofern die funktionalen Anforderungen gewahrt bleiben, sind die bisherigen Mindestkriterien daher nicht mehr länger bindend – dies gilt auch rückwirkend für noch laufende Förderverfahren. Wir vertrauen damit auf den Sachverstand der IT-Verantwortlichen vor Ort, die im jeweiligen Umfeld die geeigneten und qualitativ hochwertigen technischen Lösungen auswählen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des StMUK unter: https://www.km.bayern.de/digitalpakt