Was hat das Urheberrecht eigentlich mit der Schule zu tun?
Jede Menge. Lehrerinnen und Lehrer nutzen zur Unterrichtsvorbereitung und auch im Unterricht nicht nur eigene Materialien, sondern greifen häufig auch auf bereits bestehende Unterlagen wie Skripte, Übungen und Musteraufgaben zurück. In den Klassen kommen Schulbücher zum Einsatz. Zunehmend wird der Unterricht auch digital unterstützt, z. B. durch Bilder, Videos und Animationen. In all diesen Fällen handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschützte Werke. Die Lehrenden müssen daher wissen, ob, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie fremde Werke für ihren Unterricht nutzen können.
Die Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet dafür einen guten Überblick und ist hier verfügbar: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/urheberrecht-in-der-schule-das-sollten-sie-wissen.html