IT-Infrastrukur

Sachaufwand für Schulen

Die Bereitstellung und Finanzierung des Sachaufwands für Schulen, zu dem auch der Schulaufwand zählt, liegt in der Zuständigkeit der Schulaufwandsträger. Dies ist im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) verankert.

BaySchFG: Art. 3 Schulaufwand – Bürgerservice

BaySchFG: Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand – Bürgerservice

Kostenersatz für Schulen in privater Trägerschaft

AVBaySchFG: § 15 Notwendiger Aufwand der privaten Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen – einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen – und Schulen für Kranke (zu Art. 31 bis 35, 58 BaySchFG) – Bürgerservice

Für Schulträger, die die Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs sicherstellen gilt die Regelung für den Schulaufwand, die einen einheitlichen Zuschuss von 100 v.H. vorsieht. Dies betrifft in der Regel private Förderschulen und Schulen für Kranke, die an der verbesserten Förderung nach Art. 34a BaySchFG teilnehmen.

Die Spitzabrechnung des Schulaufwands wird seit 2019 durch das Budgetierungsverfahren ersetzt. Anschaffungen ab 5.000 Euro sind vom Budget ausgenommen und werden als einmaliger Schulaufwand außerhalb des Budgets im Rahmen einer Einzelbelegprüfung abgerechnet.

Stellungnahmen für den Schulaufwand

Für die Begründung und Genehmigung entsprechender Refinanzierungen sind fachlich-technische Stellungnahmen durch die jeweiligen IT-Fachberatungen und schulfachliche Stellungnahmen des jeweiligen Schulreferenten notwendig.

Für die Stellungnahme ist seitens der Schule ein aktualisiertes Medienkonzept samt Ausstattungsplanung vorzulegen.

Aktuelle Förderprogramme

Lernen mit mobilen Endgeräten (SchulMobE)

Leihgerätepool | Digitalisierung | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Die Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) unterstützt die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger effektiv dabei, die optimalen technischen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehren und Lernen in der digitalen Welt zu schaffen.

  • Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau der schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie zum unterrichtlichen Einsatz durch Lehrkräfte (Gesamtvolumen von 72 Mio. €, bis zu 350 € pro Gerät)
  • Beschaffung von mobilen Endgeräten als Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal (Gesamtvolumen von 30 Mio. €, bis zu 1.000 € pro Gerät inkl. Verwaltungskostenpauschale)

Wartungs- und Pflegezuschuss

Wartungs- und Pflegezuschuss | Technische Wartung und Pflege | Digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen | Digitalisierung | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Seit 2025 unterstützt der Freistaat Bayern alle kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen. Dies geschieht über gesetzlich geregelte Pauschalbeträge pro Schülerin und Schüler.

Auszahlung

Die Verbescheidung und Auszahlung der ab dem Haushaltsjahr 2025 geltenden gesetzlichen Zuweisungen zu den Kosten der technischen Administration, Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastrukturen erfolgen durch das Landesamt für Schule digital über das Portal für Schulaufwandsträger sat:las.

https://www.las.bayern.de/schulfinanzierung/wartungs_pflegezuschuss.html

satlas@las.bayern.de.

Medien- und KI-Budget

Medien- und KI-Budget | Förderprogramme | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Medien- und KI-Budget des Freistaats Bayern unterstützt Schulaufwandsträger bei der Beschaffung digitaler Bildungsmedien, insbesondere solcher, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Ziel ist es, das Lernen an bayerischen Schulen durch digitale Medien effektiver, individualisierter und motivierender zu gestalten. Die Förderung soll die Weiterentwicklung des Unterrichts und die Steigerung der Unterrichtsqualität ermöglichen.

Förderfähige Maßnahmen
Gefördert wird die Beschaffung von Softwarelizenzen für digitale Bildungsmedien, darunter:

  • Digitale Lehr- und Lernplattformen
  • Lern- und Übungsapps
  • Browserbasierte Webanwendungen für den Unterricht
  • Anwendungen zur Lernbegleitung und Lernstandsanalyse
  • Digitale Pinnwände, Tools zur digitalen Heftführung, Large Language Models
  • Digitale Schulbücher (sofern andere staatliche Mittel ausgeschöpft sind)

Nicht förderfähig sind:

  • Office-Anwendungen (z.B. MS Office 365)
  • Software für Schulverwaltung (z.B. Zeugnisprogramme)
  • Mobile Device Management-Systeme
  • Reine Cloudspeicher- und Kommunikationsdienste

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt digital über das Landesamt für Schule. Pro Schulaufwandsträger ist jährlich ein Antrag für alle zugehörigen Schulen möglich.

Sollten Sie Fragen zum Förderverfahren oder zur Antragstellung haben, die Sie nicht in den FAQ finden, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an den Support des Landesamts für Schule unter der E-Mail-Adresse satlas@las.bayern.de.

Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-436

  • Der Zugang zu Verwaltungsnetzwerken ist besonders zu schützen, während im Unterrichtsnetz die Verfügbarkeit im Vordergrund steht und differenzierte Nutzungskonzepte erforderlich sind.
  • Schulen müssen eine umfassende Nutzungsordnung für IT und Internet festlegen, rechtliche und technische Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben beachten und regelmäßig auf Aktualität prüfen.
  • Die Verwendung privater Endgeräte, externer Datenträger und digitaler Kommunikations- sowie Kollaborationstools ist unter bestimmten Auflagen und Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Haftungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten und Urheberrechte, sind detailliert geregelt und binden sowohl Schüler, Eltern als auch das Schulpersonal ein.

System- und Anwenderbetreuung

 BayMBl. 2025 Nr. 244 – Verkündungsplattform Bayern

  • Jede staatliche Schule bestellt eine pädagogische Systembetreuerin oder einen Systembetreuer, unterstützt durch ein Team aus Lehrkräften, je nach Ressourcenlage.
  • Die Systembetreuerin bzw. der Systembetreuer leitet das Team, koordiniert Aufgaben und stimmt sich mit der Schulleitung ab.
  • Die Betreuung der BayernCloud Schule (ByCS) ist regelmäßig Teil des Aufgabenbereichs

Aufgaben

1. Organisatorisch-koordinierende Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung von Schulleitung und Gremien (z. B. Medienkonzeptteam, Datenschutzbeauftragte).
  • Unterstützung bei der Erstellung von Regelungen zur IT-Nutzung, Datenschutz und Sicherheit.
  • Mitwirkung bei Beschaffung und Verwaltung von IT-Systemen und Anwendungen.
  • Organisation von Zugängen zu IT-Ressourcen und Einbindung externer Unterstützungsangebote.
  • Etablierung interner Unterstützungsstrukturen (z. B. Onboarding, Anleitungen)

2. Pädagogisch-didaktische Aufgaben

  • Beratung bei der Nutzung digitaler Bildungsmedien und Anwendungen.
  • Unterstützung bei der Integration digitaler Lehr-Lern-Szenarien in den Unterricht.
  • Bindeglied für Fachschaften und Gremien bei der digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung.
  • Organisation und Durchführung schulinternen Fortbildungen zu Digitalisierungsthemen.

3. Technisch-unterstützende Aufgaben (First-Level-Support)

  • Unterstützung bei der Integration von Endgeräten in die IT-Infrastruktur.
  • Bereitstellung von Informationsmaterial für Nutzer.
  • Anlaufstelle bei technischen Problemen, Koordination der Störungsbeseitigung.
  • Meldung und Nachverfolgung von Fehlern an die technische IT-Administration.
  • Lösung kleinerer technischer Störungen.

Abgrenzung zur technischen IT-Administration

Die technische IT-Administration (Second-/Third-Level-Support) liegt in der Verantwortung der Schulaufwandsträger (z. B. durch IT-Administratoren oder externe Dienstleister). Lehrkräfte der System- und Anwenderbetreuung übernehmen keine darüber hinausgehenden technischen Aufgaben.

Schulnetz

Die Akademie Dillingen bietet mit regelmäßigen Schulnetzkursen Fortbildungsangebote für die Systembetreuung.

Votum – IT Mindestanforderungen

Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen veröffentlicht regelmäßig aktualisiert Empfehlungen für Schulen.

Die Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen.

Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen | mebis Magazin

Datensicherheit

Datensicherheit und Datenschutz an Schulen | Digitalisierung | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Die DSGVO ist für Schulen in Bayern verbindlich und reglementiert den Umgang mit personenbezogenen Daten im Schulalltag.
  • Schulen dürfen personenbezogene Daten nur auf Grundlage klarer Rechtsgrundlagen oder mit wirksamer Einwilligung verarbeiten – Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz sind zentrale Prinzipien.
  • Die Schule ist datenschutzrechtlich verantwortlich, inklusive ihrer Organe, und muss die Einhaltung der Vorschriften organisatorisch sicherstellen.
  • Bei Datenverarbeitungen durch Dritte (z. B. IT-Dienstleister) ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO notwendig.
  • Datenschutzverletzungen müssen unverzüglich gemeldet und dokumentiert werden – es bestehen Informations- und Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen.

Siehe auch: Handreichung für den Datenschutz an Schulen

Weitere IT Themen

  • Multifaktor Authentifizierung in der BayernCloud Schule mit dem iPad
    Ab Februar sollten sich alle Lehrkräfte ein Verfahren zur Multifaktor Authentifizierung für sensible Anwendungen in der BayernCloud Schule einrichten. Dazu kann man seit dem Update 18.2 auch die Passwörter App auf dem iPad (sogar auf dem gleichen Gerät) verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der zweite Faktor bei Bedarf automatisch über die sichere Anwendung eingetragen
  • Sensible Daten in der BayernCloud Schule verwalten mit Multifaktor-Authentifizierung (MFA)
    Sensible Daten benötigen höhere Sicherheitsstandards. Noten, Gutachten, Förderpläne oder Prüfungsergebnisse dürfen nicht ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen online geteilt, verwaltet oder bearbeitet werden. Ab dem 30.9.2024 erhält die BayernCloud Schule mit der optionalen Multifaktor-Authentifizierung (MFA) für Lehrkräfte ein einfaches Verfahren, mit dem der benötigte Sicherheitsstandard hergestellt werden kann. Der Zweite Faktor kann dann mit einer entsprechenden kostenlosen
  • Private Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch nutzen
    Trotz der inzwischen vorhandenen Versorgung mit Lehrerdienstgeräten, kann es vorkommen, dass Lehrkräfte private Endgeräte für schulische Zwecke nutzen wollen. Da hier unter Umständen besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet werden muss dies bei der Schulleitung angezeigt werden. Das notwendige Verfahren wurde jetzt vereinfacht: Folgende zentralen Elemente wurden beibehalten: neu ist: Weitere Hinweise findet man auf der
  • Orientierungsrahmen Künstliche Intelligenz in der Schule (z. B. ChatGPT)
    Das StmUK hat im April 2023 einen Orientierungsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schulen, insbesondere für KI-Textgeneratoren veröffentlicht. Es werden sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen und Risiken, die mit ihrer Nutzung einhergehen können betont. Der Rahmen wurde von Experten aus der schulischen Praxis erstellt und steht auf der Homepage des Staatsministeriums
  • Europäischer DNS Dienst mit integriertem Jugenschutzfilter dns0.eu startet
    Ein DNS-Filter ist von großer Bedeutung für eine Schule, da er den Zugang zu unangemessenen oder gefährlichen Websites blockiert und somit die Sicherheit und Integrität des Netzwerks gewährleistet. Er hilft auch, den Schülern den Fokus auf ihre Arbeit und das Lernen zu erleichtern, indem er die Ablenkung durch unangemessene Inhalte verhindert. Darüber hinaus kann ein
  • Votum 2022 veröffentlicht
    Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen veröffentlicht regelmäßig aktualisiert Empfehlungen für Schulen. Die Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen. Hier findet sich das Votum 2022.
  • KMBeK Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang wurde veröffentlicht
    Am 27.7.2022 wurden auf der Verkündungsplattform die Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen veröffentlicht. BayMBl. 2022 Nr. 436 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) Hier finden sich nun an den aktuellen Bedürfnissen der Schulen orientierte Vorgaben, unter anderem zu Themen, wie Grundregeln zur Nutzung Aufsichtspflicht und Haftung Schulnetz Nutzungsordnung Datensicherheit und Datenschutz Medienrecht Jugendschutz Urheberrecht Außerdem findet man
  • Datenschutz: Muster für Nutzungsordnungen und Einverständniserklärungen
    Arbeitet man an der Schule mit digitalen Medien, stellt sich schnell die Frage, wie deren Einsatz datenschutzkonform umsetzbar ist. Hier finden Schulen in Bayern Muster für Nutzungsordnungen und Einverständniserklärungen.
  • Strahlenbelastung durch WLAN in der Schule
    Immer mehr Schulen nutzen die Gelegenheit und statten ihre Klassenzimmer mit einer zeitgemäßen Netzwerkinfrastruktur aus. Dazu gehört in vielen Fällen auch die Nutzung mobiler Endgeräte duch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Deshalb werden auch aktive Netzwerkkomponenten, wie WLAN Access Points, in Klassenzimmern angebracht. Wie sieht es denn hier mit der Strahlenbelastung und einer möglichen Gesundheitsgefährdung
  • Computerraum Steuerung mit Open Source Software Veyon
    Veyon ist eine freie und quelloffene Software zum Beobachten von Computern und Verwalten von Klassenräumen, die unter Linux und Windows läuft. Mit Veyon haben Sie immer die volle Kontrolle über Ihren Klassenraum. Sie können alle Computerbildschirme in einer Icon-Ansicht sehen und mit nur einem Klick auf einzelne Computer zugreifen. Screenshots von Computern können ebenfalls mit
  • IT-Infrastruktur
    Dieser Beitrag beschreibt die Aufgaben und Ansprechpartner:innen für die Systembetreuer:innen an Förderschulen in Oberbayern.