Vier-Säulen-Zuschuss: Planbare Finanzierung für die Schul-IT ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Ausstattung an bayerischen Schulen neu finanziert. Der gesetzliche Vier-Säulen-Zuschuss (VSZ) ersetzt die bisherigen Förderprogramme durch dauerhafte, zweckgebundene Pauschalen pro Schülerin und Schüler. Mit dem Start der Informations- und Dialogkampagne ist jetzt auch die zentrale Homepage des Kultusministeriums online: www.km.bayern.de/vsz

Was ist der Vier-Säulen-Zuschuss?

Grundlage ist eine Änderung von Art. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG). Der bisherige Wartungs- und Pflegezuschuss bekommt drei weitere Säulen dazu. Zusammen ergeben sie die vier zentralen Bereiche der Schul-IT:

  1. Gebäude-Digitalinfrastruktur: Schulnetz, LAN/WLAN, Verkabelung, digitale Klassenzimmer
  2. Mobile Endgeräte: Leihgeräte, Lehrergeräte, Zubehör und Geräteverwaltung
  3. Medien und KI-Anwendungen: Lizenzen, digitale Bildungsmedien, geeignete KI-Anwendungen
  4. Technische Administration, Wartung und Pflege: Support, Wartung und der laufende Betrieb der Schul-IT

Träger staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen erhalten nach Art. 30 BaySchFG einen Zuschuss in gleicher Höhe.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Gesetzliche Leistung statt Förderverfahren: Es gibt keine Anträge und keine Bewilligungen mehr, und ein Verwendungsnachweis ist nicht nötig. Vergabe- und Haushaltsrecht sowie die Zweckbindung gelten weiterhin.
  • Flexibel einsetzbar: Die Mittel der Säulen 1 bis 3 sind gegenseitig deckungsfähig. Sie gehen als Gesamtbudget an den Schulaufwandsträger und können auf Folgejahre übertragen werden. So lassen sich auch größere, mehrjährige Vorhaben planen.
  • Auszahlung: Die Mittel werden digital über das Portal sat:las des Landesamts für Schule abgerufen. Für 2027 geht das voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte.

Was bedeutet das für unsere Förderschulen?

Wichtig zu wissen: Die einzelne Schule hat kein eigenes Budget. Ihre Schülerzahlen fließen in die Pauschale des Schulaufwandsträgers ein, ein Anspruch auf bestimmte Geräte oder feste jährliche Summen besteht aber nicht.

Das pädagogische Konzept der Schule legt jedoch fest, welche Anforderungen der Schulaufwandsträger erfüllen muss. Das Ministerium betont außerdem, dass die Zweckbindung eine strukturelle Benachteiligung einzelner Schulen oder Schularten ausschließt.

Für Förderschulen heißt das: Ein aktuelles, gut begründetes Medienkonzept ist jetzt wichtiger denn je. Es ist die Grundlage für das Gespräch mit dem Sachaufwandsträger. Gerade unsere besonderen Bedarfe, zum Beispiel assistive Technologien, spezielle Software oder angepasste Endgeräte, sollten darin klar beschrieben sein. Bei Fragen helfen euch die iBdB und mBdB gerne weiter.

Materialien zum Download

Termin für die Auftaktveranstaltung der Informations- und Dialogkampagne

Donnerstag, 22.10.2026, 14:30 bis 16:00 Uhr

  1. Fachlicher Input des Staatsministeriums
  2. Podiumsgespräch mit Stimmen aus der Praxis

Livestream auf YouTube: https://bycs.link/iud-livestream